Die ÖVP Fraktion im Kollegium des Landesschulrates für Burgenland
Aufgrund mehrjähriger Erfahrungen und Anwendung des per Verordnung des LSR f. Bgld. festgelegten Anhörungsverfahrens ist es notwendig, Änderungen in Richtung von mehr Transparenz und besserer Nachvollziehbarkeit vorzunehmen.
Schon mehrmals wurden von der ÖVP Fraktion in den Kollegiumssitzungen Anregungen in diese Richtung formuliert. Dem Ersuchen der ÖVP, FPÖ, Die Grünen – Fraktionen, eine Expertenrunde zur Überarbeitung des bestehenden Verfahrens einzusetzen, wurde bis dato nicht Rechnung getragen. Diesbezügliche Ankündigungen des AFP Dr. Resch in einer Kollegiumssitzung blieben bisher ohne Taten.
Seitens der ÖVP - Fraktion wird nunmehr schriftlich folgender Antrag eingebracht:
Die Intentionen und der grundsätzliche Aufbau des Verfahrens werden seitens der Fraktion als gut empfunden. In den Detailschritten und Detailausführungen wird jedoch Handlungsbedarf zu mehr Transparenz und besserer Nachvollziehbarkeit der Objektivität für die Bewerberinnen und Bewerber gesehen.
Konkrete Forderungen und Änderungsvorschläge:
- Die Verordnung und das Verfahren im LSR für Burgenland müssen dahingehend überprüft werden, ob sie auch mit dem BDG, LDG und anderen für dieses Verfahren relevanten Gesetzen korrellieren.
- Transparenz bei der Beschreibung und Bewertung der Berufsbiographie
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- Vor Ausschreibung einer zu besetzenden Stelle müssen, durch schulartenspezifische Beiräte, für die Stelle relevante Kriterien erstellt werden, die der Bewertung der berufsbiographischen Analyse zu Grunde liegen.
- Es ist festzulegen, welche der notwendigen Kriterien mit wie vielen Punkten bewertet werden.
- Die Gutachterkommission für die berufsbiografische Analyse besteht aus:
Vorsitz: Juristin bzw. Jurist des LSR
Mitglieder: werden aus einem schultartenspezifischen Pool gezogen.
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- Die Bewertung und Abfassung des Gutachtens muss die Kommission gemeinsam und unmittelbar nach der Sichtung der Unterlagen vornehmen. Alle Kommissionsmitglieder unterschreiben als Zeichen der Zustimmung dieses Gutachten mit der Punktevergabe.
- Um beim Anhörungsverfahren gleiche Voraussetzungen zu schaffen, ist:
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- ein umfassender, den Kandidaten zugänglicher Fragenpool zu schaffen, aus dem die Fragen vor Beginn des Anhörungsverfahrens im Beisein der Kommissionsmitglieder und der Bewerberinnen und Bewerber gezogen werden.
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- Aus Gründen der Aktualität kann in einem Bereich eine Frage zusätzlich gestellt werden, wobei allen Kandidatinnen bzw. Kandidaten die gleiche Frage zu stellen ist.
- Der Direktor des Landesschulrates hat der Schulleitung gemäß BDG § 207 e sowie LDG und anderer relevanter Gesetze die Namen und vollständigen Bewerbungsunterlagen unverzüglich nach Ende der Bewerbungsfrist zu übermitteln. Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass der Schulgemeinschaftsausschuss/Schulforum und der Dienststellenausschuss innerhalb von drei Wochen eine Stellungnahme an den Landesschulrat übermitteln.
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- Es ist eine Durchführungsbestimmung zu erlassen, in der die Handhabung, der Ablauf und die Abfassung der Stellungnahme im Schulgemeinschaftsausschuss zu regeln sind. Der Schulgemeinschaftsausschuss/Schulforum und der Dienststellenausschuss haben in die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die in der Direktion aufliegen müssen, das Einsichtsrecht. In den Durchführungsbestimmungen ist auch festzuhalten, dass Amtsverschwiegenheit besteht und keinerlei Kopien der Unterlagen gemacht werden dürfen.
- Die im Zuge des Anhörungsverfahrens vorgesehenen Schritte, nämlich
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- Bewertung der Berufsbiographie,
- Psychologischer Test und Gespräch,
- Punktevergabe mit Stellungnahme des Schulgemeinschaftsausschusses/Schulforum und
- Punktevergabe und Stellungnahme der Personalvertretung – DA
haben eine Woche vor dem Anhörungsverfahren bei der Vorsitzenden bzw. bei dem Vorsitzenden des Kontrollrates vorzuliegen. Alle Kontrollratsmitglieder haben das Recht, ab diesem Zeitpunkt in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.
- Die Anhörungskommission hat aus folgenden Personen zu bestehen:
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- Präsidentin bzw. Präsident des Landesschulrates oder eine von ihm namhaft gemachte Vertretung
- Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident des Landesschulrates oder eine von ihm namhaft gemachte Vertretung
- der jeweils zuständige Landesschulinspektor und jeweils zuständige BSI
- die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landesschulrates
- bei Minderheitenschulen die zuständige Schulaufsicht für Minderheitensprachen
- weitere sechs Mitglieder, die von zumindest zwei parteifremden Mitgliedern des Kontrollrates aus einem Pool gezogen werden
- Der Pool besteht, den jeweiligen Schultypen entsprechend, aus:
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2 Vertreter/innen des Schulforums bzw. Schulgemeinschaftsausschusses
2 Direktor/innen aus dem Schulbereich
2 Vertreter/innen des Zentral-, Fach- oder Dienststellenausschusses
2 Vertreter/innen der Schulabteilung
2 Vertreter/innen der Schulpsychologie
1 Vertreter/in der Wirtschaftskammer
1 Vertreter/in der Arbeiterkammer
2 rechtskundige Beamte des Landesschulrates
2 Vertreter/innen der Schülervertretung
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- alle dem Pool angehörigen möglichen Kandidatinnen bzw. Kandidaten
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haben sich im Vorfeld einer Schulung zu unterziehen. Die PH muss mehrmals jährlich solche Schulungen anbieten.
- Als Zuhörerinnen bzw. Zuhörer zum Anhörungsverfahren können teilnehmen:
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Kollegiums des Landes- und Bezirksschulrates
Bürgermeister/in der betroffenen Schulerhaltungsgemeinde
Mitglieder des Zentralausschusses bzw. Fachausschuss, je ein Fraktionsmitglied des Dienststellenausschusses
Schulaufsichtsorgane
Berechtigte Zuhörer sind in einer Liste anzuführen. Die Anwesenheit ist durch Unterschrift mit Zeitangabe zu belegen.
Befangene Personen dürfen nicht teilnehmen – siehe z.B. Bgld. Gemeindeordnung
- Unmittelbar nach Ende des Anhörungsverfahrens ist dem Kontrollrat das Ergebnis des Anhörungsverfahrens zu übermitteln. Innerhalb einer Woche nach dem Anhörungsverfahren hat die zuständige Landesschulinspektion die Bewerber/innen nach Rücksprache mit der bzw. dem Vorsitzenden des Kontrollrates über den Punktestand und die weitere Vorgehensweise schriftlich zu informieren.
- Die ÖVP Fraktion im Kollegium des Landesschulrates beantragt, dass jede im Landtag vertretene Partei eine Person namhaft macht. Diese sollen innerhalb eines Monats in Kontakt treten, um die angeführten Punkte zu besprechen, und in diesem Schuljahr zu einem Konsens kommen. Das Objektivierungsverfahren NEU soll ab dem Schuljahr 2010/11 umgesetzt werden.
- Nach der Verbesserung des Auswahlverfahrens und oftmaliger Anwendung soll wieder eine Evaluierung stattfinden.










